Statistical Week 2025
2-5 September 2025
Wiesbaden, Germany
Conference Agenda
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Session Overview |
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WSMS3: Economic, Social and Market Statistics 3
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9:00am - 9:25am
Zielbild für ein neues System der Unternehmensstatistiken: SysdU Statistisches Bundesamt, Deutschland Das bestehende System der Unternehmensstatistiken ist in seiner heutigen Form, historisch ausgehend von der Beobachtung der Industrieproduktion, stetig gewachsen. Neue Anforderungen und Datenbedarfe wurden erfüllt, indem der Erfassungsbereich der Unternehmensstatistiken immer wieder ergänzt und erweitert wurde, um eine nahezu vollständige Abbildung der Wirtschaft zu ermöglichen. Dies führte teilweise zu einem unterschiedlichen Vorgehen bei der Statistikerstellung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Mit dem Zielbild für ein neues System der Unternehmensstatistiken (SysdU) soll ein methodisch ganzheitliches System der Unternehmensstatistiken für den Statistischen Verbund entwickelt und implementiert werden. Das neue System soll Kohärenz gewährleisten und eine Flexibilität sowohl in der Statistikproduktion als auch in der Datennutzung zulassen, da auf neue Datenbedarfe schnell reagiert werden muss. Die Ergebnisse müssen belastbar und regional darstellbar sein. Das Zielbild und die Potentiale, die sich daraus für eine Entlastung der meldenden Unternehmen und der Verwaltung durch eine effiziente Statistikproduktion ergeben, sollen vorgestellt und diskutiert werden. Abschließend wird ein Ausblick auf einen möglichen Umsetzungsplan gegeben. 9:25am - 9:50am
Berichtspflichten zu amtlichen Wirtschaftsstatistiken aus Sicht eines Statistischen Landesamtes Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Deutschland Das Thema „Berichtspflichten zu amtlichen Wirtschaftsstatistiken“ ist Teil einer intensiv geführten Diskussion bezüglich Bürokratiebelastung der Wirtschaft. Diese statistischen Berichtspflichten fußen auf bundesgesetzlichen bzw. EU-Regelungen. Die dabei ermittelten Daten sind unverzichtbar für die Entscheidungsfindung in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Obwohl die Gesamtbelastung durch amtliche Statistiken deutlich weniger als 1 % der gesamten Bürokratiekosten der deutschen Wirtschaft in Höhe von 65.000 Mill. EUR (Sachsen [BIP-Anteil von 3,8 %]: 12,3 Mill. EUR bezogen auf 2.470 Mill. EUR) beträgt, sind die Statistikämter kontinuierlich mit diesem Thema beschäftigt. Letztlich ist in Sachsen zwar lediglich ein Fünftel der im Unternehmensregister geführten 155.000 rechtlichen Einheiten berichtspflichtig, doch bindet jede Online-Meldung in den Unternehmen finanzielle und personelle Ressourcen. Bei kleineren Unternehmen ist die damit verbundene relative Belastung hoch. Das Statistische Landesamt ist daher bestrebt, Wege zu finden, damit Unternehmen weitgehend belastungsarm den in gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene bzw. in Deutschland festgeschriebenen Datenbedarf bedienen können. Nach den bisherigen Erfahrungen ist dies insbesondere durch wertschätzende Kommunikation und über Unterstützungsangebote zu den Statistikmeldungen gegeben. Das betrifft u.a. den Hinweis auf eine automatisierte Datenerhebung aus dem betrieblichen Rechnungswesen mittels des Meldeverfahrens eSTATISTIK.Core. Beispielsweise gehen bei der Verdienststatistik bereits über 80% aller Meldungen so ein. In Zusammenarbeit mit den sächsischen Kammern und weiteren Partnern wird dieses Meldeverfahren gegenwärtig verstärkt beworben und soll daran interessierten Unternehmen in einem Webinar vorgestellt werden. Unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt diese Initiative einen wichtigen Schritt zur Minimierung der Belastung der Unternehmen bezüglich amtlicher Wirtschaftsstatistiken dar. Perspektivisch sind weitere Entlastungen der Wirtschaft insbesondere durch Schaffung bundesgesetzlicher Regelungen zur Mehrfachnutzung einmal an Verwaltungen gelieferter Angaben (Once-Only-Prinzip) oder durch Nachnutzung von in Unternehmen vorliegenden Datenbeständen (z. B. Geschäftsberichte in elektronischer Form) sowie eigener Datenaufbereitung in den Statistikämtern bei adäquater Ressourcenausstattung vorstellbar. 9:50am - 10:15am
20 Jahre Verwaltungsdatenverwendung – Entwicklungsstand und Perspektiven 1Landesamt für Statistik Niedersachsen, Deutschland; 2Statistisches Bundesamt, Deutschland Die Verwendung von Verwaltungsdaten in den Wirtschaftsstatistiken erfolgt mittlerweile seit über 20 Jahren. Die Verwaltungsdaten bilden nicht nur eine wesentliche Grundlage zum Aufbau des Statistischen Unternehmensregisters, sie führten auch zum vollständigen Ersatz von Großzählungen und zur Reduzierung von Auskunftspflichten im Rahmen der Konjunkturstatistiken. Die Verwendung von Verwaltungsdaten hat eine Reihe von Vorteilen. Die Daten liegen bereits für bestimmte Zwecke vor und können durch die amtliche Statistik „zweitverwertet“ werden. Oftmals handelt es sich um einen vollständigen Datenbestand, der fortlaufend aktualisiert wird. Dies ermöglicht es der amtlichen Statistik beispielsweise, die Handwerkszählung komplett auf Basis von Verwaltungsdaten zu berechnen und damit zur Entlastung von Berichtspflichten beizutragen. Die Verwaltungsdatennutzung bringt jedoch auch Nachteile mit sich, da diese Daten nicht für statistische Zwecke gemacht wurden. Beispielsweise fehlen Plausibilisierungen oder die Wertmerkmale entsprechen nicht den statistischen Definitionen. Erschwert bzw. verlangsamt wird eine Nutzung potentieller Verwaltungsdaten auch durch den zeitlichen Vorlauf zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Erstellung der Wirtschaftsstatistiken ist heutzutage ohne die Nutzung von Verwaltungsdaten gar nicht mehr denkbar. Um das Potenzial der Verwaltungsdaten bestmöglich auszuschöpfen, ist es zwingend erforderlich, die amtliche Statistik von Beginn an beim Aufbau von Registern oder Datenbeständen mit einzubeziehen. Erst dann ist gewährleistet, dass die Verwaltungsdaten die notwendigen Qualitätskriterien (zu Aktualität, Genauigkeit, Konsistenz, Kohärenz) der amtlichen Statistik erfüllen können. Der Vortrag soll beleuchten, was durch die Verwaltungsdatenverwendung in den Wirtschaftsstatistiken schon erreicht wurde, wo die Vorteile, aber auch die Grenzen der Verwaltungsdaten liegen und was bei der Ausgestaltung neuer Verwaltungsdaten beachtet werden sollte. 10:15am - 10:40am
Identifikation von VAT tradern in der Außenhandelsstatistik Statistisches Bundesamt, Deutschland VAT-Trader (auch Non-Resident VAT-Trader) sind ausländische Unternehmen, die in einem Land für die Mehrwertsteuer (VAT, Value Added Tax) registriert sind, ohne dort eine physische Präsenz zu haben. Sie verfügen weder über Mitarbeiter noch Betriebsstätten oder Produktionsaktivitäten im Land der steuerlichen Registrierung. Diese Unternehmen führen umsatzsteuerpflichtige Transaktionen durch, wie etwa innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, und benötigen daher eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im jeweiligen Land. Die physischen grenzüberschreitenden Warenbewegungen dieser Unternehmen werden in der Außenhandelsstatistik erfasst. Da jedoch kein wirtschaftlicher Eigentumswechsel zwischen gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Einheiten stattfindet, bleiben diese Warenströme in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Zahlungsbilanzstatistik unberücksichtigt. Im Jahr 2023 wurde erstmals eine systematische Identifikation von VAT-Tradern in der Außenhandelsstatistik durchgeführt. Grundlage hierfür waren Unternehmensdaten aus dem Außenhandelsregister, dem Unternehmensregister, dem Gemeindeverzeichnis, den ATLAS-Stammdaten sowie Steuerdaten der Oberfinanzdirektionen. Seitdem wird die Liste der VAT-Trader jährlich aktualisiert. Der Vortrag stellt die angewandte Identifikationsmethode vor und gibt Einblicke in die neuesten Erkenntnisse zu VAT-Tradern in Deutschland. | ||
